Pflegeversicherung: Kinder haften für ihre Eltern

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Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet im Pflegefall in Abhängigkeit der festgesetzten Pflegestufe. Diese Beiträge reichen natürlich nicht aus, um einen Pflegefall umfassend häuslich oder stationär zu betreuen.

Die private Pflegeversicherung deckt – je nach abgeschlossenem Vertrag – die Differenz der tatsächlich entstehenden Kosten zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Bei der Leistung wird unterschieden zwischen dem Pflegefall im häuslichen und im stationären Bereich. Im häuslichen Bereich zahlt der Gesetzgeber geringere Beiträge dazu. Wird also die Pflege von einem Familienangehörigen übernommen, wird deutlich weniger geleistet als für den Heimaufenthalt.

Viele Menschen möchten jedoch – solange es geht – zu Hause in der gewohnten Umgebung gepflegt werden. Hier ist also die Differenz am größten. Dem gilt vorzusorgen, denn es kommt noch ein weiterer Punkt hinzu:  Kinder haften für ihre Eltern. Reicht die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, wird die Rente der zu pflegenden Person zur Kostendeckung herangezogen. Oft ist jedoch auch dieses Einkommen nicht ausreichend, so dass Werte wie Immobilien o.ä. zu veräußern sind. Spätestens wenn auch solche Werte nicht vorhanden sind oder ausreichen, werden die Kinder zur Kasse gebeten. Um diesem Szenario vorzubeugen, lohnt sich also frühzeitig der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Eine mögliche Option ist es übrigens – Platz in Form von Wohnraum vorausgesetzt – eine Pflegekraft im eigenen Haushalt zu beschäftigen. Diese Kosten sind steuerlich abzugsfähig. Gibt es hier ein gutes menschliches / persönliches Verhältnis zwischen der Pflegekraft und der zu pflegenden Person, kann eine qualitativ hochwertige und menschenwürdige Pflege erreicht werden.

Die private Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl an Optionen – lassen Sie sich doch einfach mal unverbindlich über mögliche Szenarien beraten