Private Krankenversicherung und Zusatzleistungen

Krankenversicherung

Sie gehören zu den

  • höherverdienenden Arbeitnehmern
  • Selbstständigen / Freiberuflern
  • Beamtenanwärter/-innen / Beamten
  • Heilfürsorgeberechtigten

Die Versicherungspflichtgrenze gibt das Jahreseinkommen an, bis zu der die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt.

In die Private Krankenversicherung kann gewechselt werden, wenn das Einkommen höher als die Versicherungspflichtgrenze ist. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich von der Bundesregierung dem Bruttogehaltsniveau, ausgehend vom Vorjahr, angepasst.

Oft kommt es zur Verwechslung der Begriffe Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze.

Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für darüberhinaus gehende Einkommen müssen keine weiteren Beiträge an die GKV abgeführt werden.

Einige Vorteile beim Wechsel in die Private Krankenversicherung

  • einkommensunabhäniger Versicherungsschutz (Beitragsbemessungsgrenze der GKV entfällt) für Selbständige und Freiberufler
  • Angestellte und Arbeitnehmer können sich ab einem Einkommen von 4.162,50 € monatlich privat versichern
  • bessere Versorgungsleistungen als in der GKV
  • niedrigere Beiträge als in der GKVn

Bei vielen Versicherungsgesellschaften sind schon Leistungen enthalten wie zum Beispiel

  • Naturheilkunde
  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurversicherungsschutz
  • Beitragsermäßigung im Alter
  • Auslandsreise-Krankenschutz

die Sie jedoch auch als zusätzliche Option abschließen können.