Private und betriebliche Altersvorsorge

Sie wollen

  • Ihren gewohnten Lebensstandard durch eine zusätzliche Vorsorge auch für das Alter sichern
  • Ihre Hinterbliebenen absichern Gleichzeitig aber auch Versorgungslücken bei Berufsunfähigkeit schließen oder
  • einfach Vermögen aufbauen
  • Ihre Mitarbeiter betrieblich absichern

Welchen Vorsorgebedarf Sie auch haben, wir halten maßgeschneiderte Angebote für Sie bereit, die Ihnen die finanzielle Sicherheit bieten, um sorglos in die Zukunft zu blicken. Fragen Sie Ihr persönliches Angebot noch heute an.

BasisRente (AltEinkG) „Rürup-Rente“

Private Rentenversicherungen der Basisversorgung (Rürup-Renten) haben wie die gesetzliche Altersversorgung keine Möglichkeit einer Beleihung, Verpfändung, Abtretung oder der einmaligen Kapitalauszahlung. Sie werden, wie die gesetzliche Rente auch, steuerlich gefördert. Sie dienen also ausschließlich dazu, dem Versicherten frühestens ab dem Alter 60 ein Einkommen aus einer monatlichen Rente bis zu seinem Tod zu sichern. Der Rentenbeginn kann ansonsten flexibel gestaltet werden.

Für wen ist die BasisRente geeignet?

Auf Grund der steuerlichen Förderung kann die BasisRente für Sie ein Steuersparmodell darstellen. Alle Personen, ob jung oder älter, die keinen besonderen Todesfallschutz benötigen, denen es jedoch um die Absicherung eines langen Lebens geht, sorgen mit einer BasisRente bestens vor. Im Gegensatz zu sonstigen Kapitalanlageformen besteht nie die Gefahr, dass das Versorgungskapital selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters vorzeitig aufgezehrt wird.

Stichwort Hartz IV

Diese Versicherungsform bzw. die darin enthaltenen Vermögenswerte sind „Hartz IV sicher“, d. h., sie werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht herangezogen. Das ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein wichtiger Aspekt.

Die steuerliche Behandlung

Die Leistungen aus den Leibrentenversicherungen werden schrittweise nachgelagert besteuert, der steuerpflichtige Anteil für jeden Rentnerjahrgang steigt von 52 % in 2006 bis auf 100 % in 2040. Die Beiträge sind als Sonderausgaben schrittweise abzugsfähig von 62 % in 2006 bis 100 % in 2025 (Steuerfreier Anteil aus max. 20.000 EUR bei Ledigen, 40.000 EUR bei Verheirateten Vorsorgeaufwendungen).

Die Riester-Rente – Private Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung

Im Rahmen der sogenannten Riester-Förderung beteiligt sich Vater Staat an dem Aufbau Ihrer privaten Zusatzversorgung. Ihre Eigeninitiative mit einer kapitalgedeckten privaten Vorsorge wird gefördert, um die zukünftig entstehende Rentenlücke auszugleichen. Die Riester-Förderung ist eine wichtige Zusatzversorgung, die in der Verbindung mit der gesetzlichen Rente und anderen Vorsorgemodellen Ihren Lebensstandard im Alter sichern kann.

Die staatlich geförderte Rente – auch für Sie interessant

Wir bieten Ihnen eine Altersabsicherung, mit der Sie sich als Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung alle Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge sichern können. Dazu gehören auch Bezieher von Lohnersatzleistungen, nicht erwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung, pflichtversicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Ehegatten von geförderten Personen.

Wieviel der Staat dazuzahlt

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Gesamtaufwand für die optimale Zulagenförderung anwächst. Er steigt bis zum Jahre 2008 auf vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens. Familien profitieren besonders, da sie für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage erhalten.

Ob Single, Ehepaar oder Familie: Die Riester-Förderung sollten Sie sich nicht entgehen lassen!

Hinterbliebenenversorgung

Im Todesfall sind mit dieser Versicherung Ihre Hinterbliebenen abgesichert.

Kapitalbildende Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung können Sie, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse, in einem überschaubaren Zeitraum Kapital ansparen oder auch zusätzlich etwas für Ihre Altersversorgung tun. Die vereinbarte Versicherungssumme und die erreichten Überschussanteile werden bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer oder bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer ausgezahlt.

Auf einen Blick

  • Altersvorsorge
  • Kapitalbildung – z. B. auch zur Sicherung oder Tilgung von Darlehen und Hypotheken
  • Todesfallschutz – zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen
  • Dynamik – Jährliche Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich

Steuerliche Behandlung

Die Ablaufleistung unterliegt – abzüglich der Summe der gezahlten Beiträge – der Steuerpflicht. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und hat die Laufzeit mindestens 12 Jahre betragen, ist nur die Hälfte dieses Betrages mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Bei Auszahlung im Todesfall besteht keine Einkommensteuerpflicht.

Risiko-Lebensversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung versorgen Sie Ihre Hinterbliebenen – ob Kind oder Lebenspartner. Eines der wichtigsten Auswahlkriterien ist der Versicherungsbeitrag, denn die Leistungen sind im Wesentlichen gleich.

Vermögenswirksame Leistungen

Viele Arbeitnehmer erhalten von ihren Arbeitgebern vermögenswirksame Leistungen – oft bis zu 40,00 EUR im Monat – die sie ertragreich und zugleich sicher anlegen wollen.

Eine solche Anlagemöglichkeit stellt unsere Vermögensbildungsversicherung dar. Sie bietet zusätzlichen Versicherungsschutz vom ersten Beitrag an. Das ist für jeden Arbeitnehmer interessant, vom Auszubildenden bis zum langjährigen Mitarbeiter. Ein Arbeitnehmer, der weniger erhält, kann selbst noch die Differenz bis zum Höchstbetrag ergänzen. So schafft er sich mehr Kapital und mehr Sicherheit.

Sie erhalten auch regelmäßig monatlich von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen?

Dann nutzen Sie die Vorteile der Vermögensbildungsversicherung. Natürlich hat jeder einen anderen Vorsorgebedarf. Deshalb bieten wir Ihnen auch verschiedene Anlagemöglichkeiten:

  • Kapital bildende Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
  • fondsgebundene Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
  • Rentenversicherung, auch fondsgebunden
  • Ausbildungsversicherung
  • Investment-Sparplan
  • Ausbildungsversicherung
  • Partner-Versicherung

Steuerliche Behandlung

Die Ablaufleistung unterliegt – abzüglich der Summe der gezahlten Beiträge – der Steuerpflicht. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und hat die Laufzeit mindestens 12 Jahre betragen, ist nur die Hälfte dieses Betrages mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Bei Auszahlung im Todesfall besteht keine Einkommensteuerpflicht.

Direktversicherung

Die unbürokratische Altersvorsorge mit Steuerspareffekt: Direktversicherung – durch die Steuerlast und Sozialabgaben bleibt vielen Arbeitnehmern vom Gehalt oft weniger als die Hälfte übrig. Die Direktversicherung ist ideal, um Jahr für Jahr Teile des Bruttolohns steuerfrei für die Altersversorgung zurückzulegen – und zwar kostenfrei und unbürokratisch.

Die unbürokratische Altersvorsorge mit Steuerspareffekt:

Direktversicherung – durch die Steuerlast und Sozialabgaben bleibt vielen Arbeitnehmern vom Gehalt oft weniger als die Hälfte übrig. Die Direktversicherung ist ideal, um Jahr für Jahr Teile des Bruttolohns steuerfrei für die Altersversorgung zurückzulegen – und zwar kostenfrei und unbürokratisch.

Abwicklung der Beiträge

Die Direktversicherung wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes zum 1.1.2005 neu geordnet und in das System der sogenannten nachgelagerten Besteuerung integriert. Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter abschließt. Die steuerfreien Prämien können der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter selbst im Wege der Entgeltumwandlung finanzieren. Bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West können jährlich zu Gunsten einer Direktversicherung aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Beitrag sogar um weitere 1.800 Euro jährlich erhöht werden.

Anwartschaft und Leistungen

Im Versorgungsfall fließen die Leistungen dem Arbeitnehmer oder seinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zu. Erst dann sind die fälligen Zahlungen steuerpflichtig. Auch im Fall des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten des Arbeitnehmers uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.

Pensionskasse

Die lebenslange Betriebsrente mit breitgefächerter und sicherer Kapitalanlage. Die Pensionskasse ist eine effektive und kostengünstige Form der betrieblichen Altersversorgung. Als eigenständige Versorgungseinrichtung bietet sie Unternehmen und Mitarbeitern die Möglichkeit mit großer Flexibilität eine steuerbegünstigte Zusatzversorgung aufzubauen.

Aufbau und Beiträge

Eine Pensionskasse ist ein kleines, selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, das im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Altersversorgung durchführt. Die Finanzierung der betrieblichen Versorgungsleistungen innerhalb einer Pensionskasse ist sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch Beiträge des Arbeitnehmers möglich.

Bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West können jährlich zu Gunsten einer Pensionskasse aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Beitrag sogar um weitere 1.800 EUR jährlich erhöht werden. Erst die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuerpflichtig.

Anwartschaft und Leistungen

Für die langfristige Sicherstellung der Versorgungsleistungen setzt die Pensionskasse auf eine breit gemischte und rentable Kapitalanlage mit garantierter Verzinsung. Der Arbeitgeber führt die Versorgungsbeiträge an die Pensionskasse ab. Der Mitarbeiter erhält einen direkten Anspruch gegenüber der Pensionskasse, von der er die Leistungen im Versorgungsfall auch unmittelbar bezieht. Auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zu Gunsten des Arbeitnehmers uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.

Ein weiterer Vorteil:

Die Versorgungsansprüche im Rahmen einer Pensionskasse sind nicht insolvenzsicherungspflichtig. Auch der Beitritt sowie die gesamte Verwaltung und das Rentenmanagement der lebenslangen Rentenleistungen innerhalb der Pensionskasse bleiben für alle Arbeitgeber kostenfrei.

Pensionszusage

Die Versorgung mit Niveau und großem Gestaltungsspielraum. Eine Pensionszusage eignet sich insbesondere zur Versorgung von Führungskräften und Geschäftsführern. Die freie Gestaltung der Beiträge und Leistungen ermöglichen eine Versogung auf hohem Niveau. Das Besondere: Der steuerliche Effekt im Unternehmen trägt zur Finanzierung der Leistungen bei.

Aufbau und Finanzierung

Die Pensionszusage ist ein unmittelbares, bilanzierungspflichtiges Versorgungsversprechen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Hinterbliebenen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, im Alter, Todesfall oder auch bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers Leistungen aus eigenem Betriebsvermögen zu erbringen. Zur planmäßigen Finanzierung der Versorgungsleistungen wird die Zusage in der Regel durch eine Versicherung und/ oder Investmentfonds rückgedeckt. Bei optimaler Gestaltung des Modells fließt dem Arbeitgeber im Leistungsfall aus dem Rückdeckungskonzept genau die Liquidität zu, die benötigt wird, um das Versorgungsversprechen gegenüber seinem Mitarbeiter zu erfüllen. Die Finanzierung einer rückgedeckten Pensionszusage kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Mitarbeiter im Wege des steuerfreien Gehaltsverzicht erfolgen.

Sicherung der Leistung

Scheidet ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, bleiben gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften erhalten. Für den Fall der Insolvenz besteht eine Sicherungspflicht des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein. Für Versorgungsberechtigte, die nicht in den Schutzbereich der gesetzlichen Insolvenzsicherung fallen – wie z.B. beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – kann der Insolvenzschutz durch Einräumung eines Pfandrechts an der bestehenden Rückdeckungsversicherung aufgebaut werden.

Unterstützungskasse

Die effektive Zusatzversorgung mit nahezu unbegrenzter Beitragshöhe. Die Unterstützungskasse bietet Unternehmen viel Spielraum bei der Gestaltung der Leistungspläne. Mit fast unbegrenztem Dotierungsrahmen können auch größere Versorgungslücken steuergünstig geschlossen werden – und das ohne Verwaltungsaufwand der Unterstützungskasse für den Arbeitgeber.

Aufbau und Finanzierung

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Altersversorgung gewährt. Die Finanzierung kann sowohl im Wege des Entgeltverzichts als auch durch Aufwendungen des Arbeitgebers erfolgen. Im Gegenzug erhält der Mitarbeiter von der Unterstützungskasse eine Zusage auf betriebliche Versorgung, die durch eine kongruente Lebensversicherung rückgedeckt ist.

Der besondere Vorteil:

Der jährliche, steuerfreie Dotierungsrahmen ist nahezu unbegrenzt, so lassen sich auch größere Versorgungslücken steuerbegünstigt ausgleichen.

Sicherung und Abwicklung

Scheidet ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, bleiben gesetzlich unverfallbare Versorgungsanwartschaften erhalten. Für den Fall der Insolvenz besteht eine Sicherungspflicht des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein. Der kostengünstige Beitritt des Arbeitgebers ermöglicht eine vollständige Auslagerung und professionelle Verwaltung des Betriebsrentensystems.