Für jeden Bereich die passende Versicherung

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung und Zusatzleistungen

Ein Großteil der Menschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Selbstständige, Studenten, Beamte und gutverdienende Angestellte können – ein bestimmtes Jahreseinkommen vorausgesetzt – in die private Krankenversicherung eintreten.

Altersvorsorge

Private und betriebliche Altersvorsorge

Die Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die Sie treffen, um im Rentenalter bzw. nach dem Ende der Erwerbstätigkeit Ihren Unterhalt weiterhin bestreiten zu können. Dabei liegt der Fokus darauf, möglichst ohne Einschränkungen des gewohnten Lebensstandards „über die Runden“ zu kommen.

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung sichert Sie gegen die Folgen eines Unfalls ab. Das betrifft sowohl den medizinischen Notfall als auch bleibende Schäden. Zu beachten gilt, dass diese Versicherung nur eigene Schäden abdeckt. Diese Versicherung lohnt sich nicht immer – hier müssen im Einzelfall alle Kriterien wie Berufsgruppe etc. beachtet werden.

Sachversicherung

Sachversicherung

Unter Sachversicherungen faßt man Versicherungen zusammen, die einen Schaden in Form von Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden regulieren. Sie decken also Schäden ab, die am Eigentum entstanden sind. Hierzu zählen u.a. der eigene Hausrat, das Fahrzeug, Wohngebäude, Reisegepäck aber auch Rechtsschutzversicherungen.


Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherungen werden danach unterschieden, ob sie private oder berufliche Risiken absichern bzw. auch danach, ob es sich um eine freiwillige Haftpflichtversicherung oder eine Pflichthaftpflichtversicherung handelt. Einige Haftpflichtversicherungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Berunfsunfähigkeit

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Können Sie infolge von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben, entstehen erhebliche finanzielle Probleme, die Sie über eine Berufsunfähigkeitsvorsorge abfangen können. Das geschieht durch (Teil)-Abdeckung des Bedarfs, der dadurch entsteht, dass der Versicherte aufgrund seiner Berufsunfähigkeit nicht mehr am Erwerbsleben teilhaben kann.

FAQ  Versicherungen