Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherungen werden danach unterschieden, ob sie private oder berufliche Risiken absichern bzw. auch danach, ob es sich um eine freiwillige Haftpflichtversicherung oder eine Pflichthaftpflichtversicherung handelt. Einige Haftpflichtversicherungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Freiberufler, Selbständige und Firmen

Als erfahrene Versicherungsmakler in diesem Bereich kennen wir Ihre berufsspezifischen Risiken genau. Unsere Konzepte für Freiberufler, Selbständige und Firmen sichern Ihre Existenz optimal ab. Wir beraten Sie umfassend.

Besondere Konzepte bieten wir u.a. auch für spezielle Berufsgruppen an wie z.Bsp.:

  • Ärzte und Zahnärzte
  • Architekten/Bauingenieure
  • D&O Directors Officers-Versicherung
  • Rechtsanwälte/Notare
  • Sachverständige/Gutachter
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Wirtschaftsprüfer

Haftpflicht im IT-Bereich

Versicherungsschutz nach Maß und speziell auf Ihren Betrieb abgestimmt. Ein Wunsch den jeder hat. Der IT-Bereich birgt vielfältige Risiken, welche in herkömmlichen Deckungskonzepten nicht ausreichend beachtet werden. Wir bieten Dienstleistern im IT-Bereich ein besonderes Angebot. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, alle für Ihren Betrieb relevanten Risiken mit speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Produkten abzusichern. Und diesen umfassenden Schutz erhalten Sie aus einer Hand.

Die besonderen Vorteile:

  • Umfangreiche und vielfältige Deckungskonzepte
  • Individuell abgestimmt auf Ihren Betrieb
  • Günstiges Preis- / Leistungsverhältnis
  • Kompetente Ansprechpartner bei der Vertragsgestaltung
  • Zeitnahe Schadenrequlierung
  • alles aus einer Hand

Die Produktlinie beinhaltet folgende Bausteine:

  • Betriebs- Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Exklusiv für IT Dienstleister mit den Leistungsbereichen:

  • Software- Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege
  • Beratung, Consulting, Schulungen
  • IT-Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung
  • Webdesign, -pflege;
  • Netzwerkplanung, -installation, -integration, -pflege
  • Zugangsvermittlung ins Internet (z. B. Access Providing)
  • Bereithalten fremder Inhalte (z. B. Host Providing)
  • Bereithalten eigener Inhalte (z. B. Content Providing)

Betriebshaftpflichtversicherung für Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet grundsätzlich jeder Unternehmer für sämtliche Schäden, die durch seinen Betrieb bzw. seine betriebliche Tätigkeit – also auch durch seine Mitarbeiter – verursacht werden. Fehler bei der täglichen Arbeit können Schäden verursachen, deren Folgen niemand absehen kann. Diese können schnell zur Bedrohung der eigenen Existenz führen, denn eine Begrenzung der Haftung nach oben hin gibt es nicht!

Vor den finanziellen Folgen dieser Ansprüche können Sie sich als Betriebsinhaber schützen: mit einer Betriebs-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer nimmt Ihnen die Auseinandersetzung mit dem Geschädigten ab und klärt Ansprüche, das heißt, sie übernimmt gleichfalls eine Rechtsschutz-Funktion und wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab: Mit einem Leistungsumfang, der den besonderen Anforderungen der Betriebe aus dem Handwerk, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen gerecht wird.

Kombinierter Schutz für Ihren Betrieb

Versicherungsschutz nach Maß und speziell auf Ihren Betrieb abgestimmt. Ein Wunsch den jeder Bauhandwerker hat.

Der Baubereich birgt vielfältige Risiken, welche in herkömmlichen Deckungskonzepten nicht ausreichend beachtet werden. Als kompetenter Spezialist für Versicherungsschutz rund um den Bau, bieten wir Betrieben des Bauhandwerks ein besonderes Angebot. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, alle für Ihren Betrieb relevanten Risiken mit speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Produkten abzusichern. Und diesen umfassenden Schutz erhalten Sie aus einer Hand.

Die besonderen Vorteile:

  • Umfangreiche und vielfältige Deckungskonzepte
  • Individuell abgestimmt auf Ihren Betrieb
  • Günstiges Preis-/Leistungsverhältnis
  • Kompetente und bauerfahrene Ansprechpartner bei der Vertragsgestaltung
  • Zeitnahe Schadenregulierung durch unsere Bauprofis
    alles aus einer Hand

Bestandteile der Produktlinie:

  • Betriebs- Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Kautionsversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Private Haftpflicht

Einige Risiken brauchen zusätzlichen Versicherungsschutz. Ob als Hundehalter, Bauherr, Jäger oder für Ihren Öltank. Individuelle Situationen benötigen eigene Versicherungslösungen. Auch hier bieten wir Ihnen entsprechenden Versicherungsschutz.

1. Warum brauchen Sie eine Privat Haftpflichtversicherung?  

Wer einen Schaden hat, muss ihn ersetzen. Ein Missgeschick ist schnell passiert. Damit die Behebung des Schadens nicht zu teuer wird, sollten Sie vorsorgen. Nachbars Scheibe zu ersetzen, davon geht die Welt nicht unter. Solche kleineren Missgeschicke lassen sich notfalls auch mit eigenen Mitteln aus der Welt schaffen. Regelrecht existenzbedrohend wird es dann, wenn Sie oder ein Familienmitglied einen Dritten verletzen, zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen. Was da an Schadenersatzforderungen auf Sie und Ihre Familie zukommen kann – nicht auszudenken. Im schlimmsten Fall Schmerzensgeld oder lebenslange Renten, die Aufwendungen in Millionenhöhe erfordern. Weil niemand perfekt ist, sollten Sie sich auf eine perfekte Rückendeckung verlassen.

2. Wer ist versichert?

Die Privat Haftpflichtversicherung tritt für Ihre ganze Familie ein – für Ihren Ehepartner, Ihre minderjährigen Kinder, Ihre volljährigen, unverheirateten, sich noch in der Berufsausbildung befindenden Kinder – oder auch für eine Person, mit der Sie in eheähnlicher Gemeinschaft leben.

3. Was tut der Versicherer für Sie?

  • Ihre Interessen wahren und die gegen Sie erhobenen Ansprüche prüfen
  • Berechtigte Ansprüche erfüllen
  • Unberechtigte Forderungen abwehren
  • Wenn nötig, einen Prozess führen und die dabei anfallenden Kosten tragen

4. Was ist eine Ausfalldeckung?

Das Wort „Haftpflicht“ klingt, als wäre sie Pflicht und jeder müsste sie haben. Aber weit gefehlt! Jeder dritte Mitbürger hat keine Privathaftpflicht-Versicherung. Ein Beispiel: Ein Fußgänger wird beim Spazieren von einem 16-jährigen Fahrradfahrer angefahren, es folgt ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt mit anschließenden Rehabilitationsmaßnahmen. Eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden. Doch es kommt noch schlimmer: Die Eltern des Jungen haben keine Privat Haftpflichtversicherung und auch nicht genügend Vermögen, um den Schaden begleichen zu können. Bisher konnten Sie sich nicht gegen solche Fälle absichern. < Als Erweiterung zum Haftpflichtversicherungsschutz bieten wir die Ausfalldeckung an. Personen- und Sachschäden werden im Rahmen des Deckungsumfanges bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen, wenn gegen die Schädiger ein rechtskräftiger vollstreckbarer Titel erwirkt wurde und jede sinnvolle Zwangsvollstreckung erfolglos war. Die Ausfalldeckung gilt subsidiär, das heißt, sie tritt nicht ein, soweit der Schaden durch einen anderen Versicherungsvertrag ersetzt wird oder wenn ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe dafür aufkommt. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 2.500 EUR je Schadenfall. 5. Warum brauchen nichtdeliktfähige Kinder zusätzlichen Versicherungsschutz?

Laut Gesetzgeber können nicht deliktfähige Kinder für Schäden, die sie verursachen, nicht in Anspruch genommen werden. Es besteht jedoch seitens von Erwachsenen eine Aufsichtspflicht. Sie wird von der erwachsenen Person wahrgenommen, die das Kind in diesem Moment unter Aufsicht hat. Wird diese Pflicht zur Aufsicht nicht verletzt und es entsteht trotzdem ein Schaden durch das Kleinkind, besteht keine Pflicht zum Schadenersatz. Diese gesetzliche Regelung führt jedoch in vielen Fällen zum Familienkrach oder Freundschaften zerbrechen, denn der Schaden ist trotzdem vorhanden und kann viel Geld kosten. Daher sind im Rahmen der Exclusive-Deckung auch Schäden durch nicht deliktfähige Kinder des Versicherungsnehmers, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, bis zu 100.000 EUR mitversichert.

6. Welche Deckungssummen gibt es?

Sie haben die Wahl zwischen 3 Millionen, 5 Millionen und 10 Millionen EUR Deckungssumme – pauschal für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden. Im Rahmen der Ausfalldeckung gilt die vereinbarte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung / -Krankenversicherung

Jeder Halter von Tieren sollte eine Haftpflichtversicherung besitzen, da auch Tiere einen beträchtlichen Schaden anrichten können. Grundsätzlich ist der Halter für die entstandenen Schäden verantwortlich. Der Halter haftet für das Verhalten seines Tieres auch ohne eigenen Einfluß.

Auch Ihre Vierbeiner sichern wir umfassend ab. Jeder Tierhalter weiß bereits heute, daß die Behandlung der Vierbeiner hohe Rechnungen nach sich ziehen kann. Je eher das Tier versichert ist, desto besser. Sie können auch hier zwischen vielen verschiedenen Optionen wählen – fragen Sie am besten gleich Ihr optimiertes Versicherungspaket bei uns an.

Sie als passionierter Jäger sind Naturschützer und Landschaftspfleger auf anspruchsvollem Niveau. Daher bieten wir Jägern unsere Jagdversicherung zu einer besonders günstigen Prämie an.

Wir bieten:

  • Jagdhaftpflicht und Jagdhundeversicherung
  • Leistungsstark und preiswert!

KFZ-Versicherung für Jäger:

Damit ist nicht nur Ihr Jagdwagen, sondern auch Ihr Erstwagen besonders günstig versichert.

Jäger-Rente:

Bauen Sie sich treffsicher eine private Altersvorsorge auf, um auch im Alter weiter Ihrem Hobby nachgehen zu können.

Reiterversicherung

Die Reiterversicherung „Derby“ ist ein speziell für Sie als Reiter entwickeltes Sicherheitskonzept.Ob privat oder beruflich: Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen für Ihre optimale Absicherung.

  • Tierhalterhaftpflichtversicherung für Reiter
  • Betriebshaftpflichtversicherung für gewerbliche Reitbetriebe
  • Berufshaftpflichtversicherung für Reiter
  • KFZ Versicherung für Reiter
  • Versorgungswerk für Reiter

Noch ein Tipp:

Auch in folgenden Bereichen erhalten Sie als Reiter spezielle Sonderkonditionen:

  • Krankenversicherung
  • Fonds
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung

Erst mal klar Schiff machen.

Ob mit dem Segel- oder Motorboot – immer mehr Menschen begeistern sich für den Spaß in dem feuchten Element. Doch kann das kühle Nass schnell zu manch einem Ausrutscher führen.

Freizeitkapitäne von Motor- und Segelbooten benötigen eine Wassersporthaftpflichtversicherung, da Schäden dieser Art nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt sind.

Es kann viel passieren

Die Haftpflichtgefahren aus der Verwendung von Sportbooten sind groß.
Sie bestehen insbesondere dort, wo die vorhandenen Wasserflächen –
und das ist leider fast überall der Fall – von sehr vielen Bootssportlern und Badenden benutzt werden.

Der Versicherungsnehmer erhält Schutz für Schäden, die durch das Führen des Bootes, welches ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet wird und den Standort im Inland hat, verursacht werden.

In vielen Ländern, z.B. in Italien, den Niederlanden und der Schweiz, ist die Wassersporthaftpflichtversicherung sogar Pflicht!

Sicherheit unter Dach und Fach

Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet, ist vielfältigen Haftpflichtgefahren ausgesetzt.

Hierzu gehören u. a. die Streu- und Reinigungspflicht sowie die bauliche Instandhaltung (z. B. Unebenheiten im Zuweg, schadhafte Treppengeländer). Verletzungen von Passanten und Besuchern können da schnell teuer werden.

Preiswert ist dagegen unsere Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung, die gegen solche Ansprüche schützt.

Versicherungen für private Bauherren

Auch wenn der Bauherr den Bau nicht selbst durchführt, sondern an sachverständige Personen (Architekten, Statiker, Bauleitung etc.) überträgt, ist er nicht von der Sorgfaltspflicht befreit. Entgeht ihm dabei ein gefahrenreicher Zustand, so muss er haften.

Gewässerschadenhaftpflicht

Denn die Wasserqualität kann durch kleinste Mengen ausgetretenes Heizöl so beeinträchtigt werden, dass es als Trinkwasser nicht mehr brauchbar ist. Für jeden Heizölschaden haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, auch wenn Sie kein Verschulden trifft! Schützen Sie sich durch eine Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung.

Unsere Leistungen

  • Bis zu 10 Mio. EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Wir wahren Ihre Interessen und prüfen die gegen Sie erhobenen Ansprüche.
  • Berechtigte Ansprüche erfüllen wir an Ihrer Seite
  • Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab
  • Wenn nötig, führen wir für Sie einen Prozess und tragen die dabei anfallenden Kosten