Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Berunfsunfähigkeit

Können Sie infolge von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben, entstehen erhebliche finanzielle Probleme.

Gegen diese finanziellen Folgen können Sie sich durch eine Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung absichern.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört heute schon mit zu den Basisabsicherungen.

Sie federt die Einkommenslücken nach Unfall oder Krankheit ab, wenn der Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann.

Die Beiträge sind je nach Berufsgruppe und anfallendem Risiko gestaffelt.

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit

Mit der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung decken Sie das finanzielle Risiko ab, durch Krankheit oder einen Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ab 50 % Berufsunfähigkeit

Ergänzend zu einer Kapital,- Risiko- oder Rentenversicherung als Hauptversicherung wird bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit geleistet.

Ein interessanter Zusatz ist hier die Dread Disease Versicherung (Absicherung bei schweren Krankheiten).

Wird eine der vordefinierten – per se 41 (siehe Auszug unten) – Krankheiten diagnostiziert, zahlt der Versicherer eine anfänglich festgelegte Summe an den Versicherten aus – ganz unabhängig davon, ob dieser erwerbs- oder berufsunfähig ist.

Die Höhe der Auszahlungssumme bestimmen Sie durch Ihren Beitrag.

Was genau ist eine Dread Disease Versicherung?

Eine Dread Disease Versicherung zahlt an Sie, sobald bei Ihnen eine vorher vertraglich definierte Krankheit diagnostiziert wurde. D. h. Sie erhalten im Leistungsfall keine monatliche Rente wie z. B. bei einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, sondern eine Einmalzahlung der vorher festgelegten Versicherungssumme. Dadurch erhält man trotz zum Teil schwerer gesundheitlichen Einschränkungen ausreichende finanzielle Freiheit, um sich. z. Bsp. von Krediten zu trennen, einen Spezialisten aufsuchen zu können oder kostspielige Umbauten in der Wohnung vorzunehmen.

Die Statistiken des Bundesamtes sprechen leider für die Absicherung gegen schwere Erkrankungen durch eine Dread Disease Police: Jährlich erkranken über 1,1 Million Menschen an einer schweren Krankheit.

Die Dread Disease eignet sich auch zur Existenzsicherung von Unternehmen. Sie können sich so die finanzielle Handlungsfähigkeit sichern, falls die Tatkraft von wichtigen Angestellten, Partnern oder Gesellschaftern durch eine schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod ausfällt.

Wie Sie sehen, kann eine Dread Disease Versicherung eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrem bisherigen Versicherungsportfolio sein. Falls Sie mehr Informationen oder eine kompetente und unabhängige Beratung wünschen, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.

Bei welchen Krankheiten zahlt die Versicherung?

Wann und in welchem Umfang eine Dread-Disease leistet, hängt von dem jeweiligen Tarif der Versicherungsgesellschaft ab. Einige Versicherer bieten die Absicherung von bis zu 41 verschiedenen Krankheiten an (s. u.).

Eine schwere Krankheit kann jeden treffen

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was eigentlich passiert, wenn Sie, Ihr Partner oder auch Ihre Kinder schwer erkranken? Welche Auswirkungen eine solche Erkrankung auf Ihr Leben und das Leben Ihrer Familie hat?

Was ist, wenn Sie an Krebs erkranken und Spezialbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sind? Oder wenn Sie aufgrund einer Multiple Sklerose Erkrankung stark in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind?

Schwere Krankheiten Vorsorge zur Existenzabsicherung

Ob privat und beruflich: Mit der Schwere Krankheiten Vorsorge haben Sie die Möglichkeit, für sich und Ihre Familie die finanziellen Folgen von bestimmten schweren Krankheiten auf Ihre Lebenssituation abzufedern.

Diese schweren Krankheiten sind u. a. im Rahmen der Schwere Krankheiten Vorsorge versichert:

  • Abhängigkeit von einer dritten Person
  • Angioplastie am Herzen
  • Aortenplastik
  • Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung)
  • Bakterielle Meningitis
  • Blindheit
  • Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
  • Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenentzündung
  • Enzephalitis
  • Erkrankung des Herzmuskels
  • Fortgeschrittene Alzheimer Krankheit (vor Alter 65)
  • Fortgeschrittene Lebererkrankung
  • Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inkl. schwerem Emphysem)
  • Fortgeschrittene Parkinson’sche Krankheit
  • Gutartiger Hirntumor
  • Herzinfarkt
  • Herzklappenoperation
  • HIV-Infektion durch Bluttransfusion
  • HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Koma
  • Krebs
  • Motor-Neurone-Erkrankung
  • Multiple Sklerose
  • Muskeldystrophie
  • Nierenversagen
  • Querschnittslähmung
  • Schlaganfall
  • Schwere Kopfverletzung
  • Schwere rheumatoide Arthritis
  • Schwere Verbrennungen
  • Sprachverlust
  • Systemischer Lupus erythematodes

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Am 1.1.2001 trat das Gesetz zur Reform der Erwerbsminderungsrente in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gestrichen. Für sie gibt es nur noch die zweistufige Erwerbsminderungsrente. Konkret bedeutet dies:

Tägliche Erwerbstätigkeit unter den Bedingungen
des allgemeinen Arbeitsmarktes
Erwerbsminderung Rentenhöhe
sechs Stunden und länger keine Erwerbsminderung keine Rente
zwischen drei und sechs Stunden teilweise Erwerbsminderung halbe Rente
unter drei Stundent volle Erwerbsminderung volle Rente

Es zählt nur noch die gesundheitliche Leistungsfähigkeit:

Rente bekommt nur, wer aufgrund seines Gesundheitszustandes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr mindestens sechs Stunden arbeiten kann, und zwar ohne Rücksicht auf seinen erreichten beruflichen Status.

Für vor dem 2.1.1961 Geborene gilt der Vertrauensschutz:

Diese gesetzlich Versicherten erhalten bereits dann eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie in ihrem Beruf oder einer vergleichbaren Tätigkeit nicht mehr mindestens sechs Stunden arbeiten können.

Für alle nach dem 2.1.1961 Geborene entfällt der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz ganz.

Fazit:

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr berufstätig sein können, ist Ihre finanzielle Lage alles andere als rosig, sofern Sie sich nur auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Jung zu sein und nicht mehr arbeiten zu können, bedeutet dennoch nicht gleich das finanzielle Aus.

Gute Gründe für eine ausreichende Absicherung

Gerade in jungen Jahren stehen kaum Mittel zur Verfügung, um den Einkommensverlust bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auszugleichen. Häufig bestehen noch Verpflichtungen, wie z. B. die Versorgung einer Familie oder die Finanzierung einer Immobilie. Haben Sie schon überprüft, welche finanziellen Mittel Ihnen im Fall einer Berufsunfähigkeit zur Verfügung stehen?

Gesetzliche Absicherung

Zum Januar 2001 wurden die gesetzlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit für alle, die jünger als 40 Jahre sind, gestrichen. Diese haben nur noch Anspruch bei Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Rente bekommt nur, wer aufgrund seines Gesundheitszustandes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr mindestens sechs Stunden arbeiten kann, und zwar ohne Rücksicht auf seinen erreichtenberuflichen Status.